Freitag, 9. Dezember 2011

Impressum auf Facebook ist Pflicht für Unternehmen

Nach einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg gelten für Unternehmen auf Facebook die gleichen Pflichten wie auf der Website bezüglich des Impressums (Urteil vom 19. August 2011, 2 HK O 54/11).

Name, Anschrift und Telefonnummer reichen hier nicht aus – ebensowenig wie die Angaben unter der Rubrik „Info“. Das Impressum muss schnell auffindbar sein und darf nicht versteckt unter einem anderen Begriff hinterlegt sein.

Unsere Empfehlung

Um sicherzustellen, dass Sie gemäß des o.g. Urteils handeln, empfehlen wir die Integration des Impressums auf einer Facebook Landingpage (einer Unterseite Ihrer Fanpage) und diese auch genauso zu benennen. Wenn Sie alle Informationen von Ihrer Website übertragen, sind Sie hier auf der sicheren Seite!


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