Mittwoch, 24. August 2011

Die große Frage um Facebook's „Like“-Button



Seit Tagen geht es durch die Medien, dass sowohl Behörden als auch Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgefordert werden, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins sowie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Web-Seiten zu entfernen. Laut dem Kieler ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) werde mit der Einbindung gegen das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz sowie das sowie das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen. Ab Oktober 2011 drohen Bußgeldstrafen bis zu 50.000 Euro.


Doch was steckt genau dahinter?

Wird z.B. der „gefällt mir“-Button geklickt, so sendet Facebook ungefragt Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA – und das ohne ausreichend darauf hinzuweisen und die Möglichkeit zu bieten, dem zu widersprechen. Facebook kann anhand der Cookies die Nutzer erkennen und bei Mitgliedern sogar ein personenbezogenes Profil erstellen. Das verstößt gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht. Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des ULG.


Aber bisher greift das Gesetz doch nur in Schleswig-Holstein, oder?

Ja und nein. Bis Ende September 2011 fordert das ULG bislang nur von den schleswig-holsteinischen Behörden und Unternehmen, die Fanpages und „Like“-Button zu entfernen. Doch diese Maßnahme hat große Aufmerksamkeit erregt und könnte schnell größere Kreise ziehen, so dass man sich frühzeitig informieren sollte um rechtzeitig handlungsfähig zu sein. Eine eindeutige Empfehlung gibt es jedoch bislang nicht, und so muss sich jedes Unternehmen die Frage selbst beantworten, inwieweit es Facebook, Google+ und Co. weiter für sich nutzt.


Was kann man als Unternehmen tun?

Auf 10,8 % der weltweit größten Websites ist Facebook mittlerweile eingebunden - das hat eine Studie von Bright Edge Research ergeben.


Dienste wie Facebook und Google+ zu ignorieren ist kaum noch vorstellbar und vermutlich auch nicht zukunftsorientiert. Wie kann man sich da vorstellen, dieses Tool wieder zu entfernen und wie verhält man sich als Unternehmen?
Es gibt eine Möglichkeit, den Facebook-Button weiterhin zu nutzen und trotzdem auf der sicheren Seite zu sein. Der Radiosender SWR3 trickst etwas und sichert sich somit ab – ohne auf den Button zu verzichten.

Auf der Website ist der „Gefällt mir“-Button zunächst als Bild eingebunden. Nach dem ersten Klick hat der User die Option, nach Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen, den Button erneut zu klicken und damit den Bestimmungen zuzustimmen und die Datenübertragung auszulösen.
Die Kölner Medienrechts-Kanzlei stellt ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung kostenlos auf ihrer Web-Seite zur Verfügung.

Das GraphicMail-Team bleibt an dem Thema dran und hält Sie über Neuerungen auf dem Laufenden.





0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen